HGR Förderverein: Infos von der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.1.2020

von: Martin Paschkowski

am Donnerstag, den 16.1.2020 hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung im Backhaus/ Augusta Hardt Horizonte (AHH), Sauerbronnstr. 8a in Lennep in der Zeit von 18.30- 19.50 stattgefunden.

Anlaß
Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung am 13.6.2019 konnte kein neuer Vorstand gewählt werden. Mit Bezug auf §10 Absatz 1 der Satzung des Fördervereins hatte die Mitgliederversammlung den seinerzeitigen Vorstand für zunächst 6 Monate bis zur nächsten Versammlung kommissarisch bestellt.

Am gestrigen Abend hat sich in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nun doch ein sechster Vorstand in der fast 18jährigen Geschichte des Fördervereins konstituiert:

1. Vorsitzender
Thomas Holz (zuvor: Martin Paschkowski)

2. Vorsitzende
Sladana Cimerman (zuvor: Bernd Pflüger)

Kassenwart
Wolfgang Voß (wie bisher und zugleich letztes verbliebenes Gründungsmitglied vom 18.2.2002)

Schriftführer
Holger Röhrig (zuvor: Ulrike Paschkowski)
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Beisitzer
Bernd Pflüger
Ulrike Paschkowski
Martin Paschkowski
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Kontaktdaten siehe: http://hg-remscheid.de/foerderverein/

Anzahl Fördervereinmitglieder (Stand: 16.1.2020): 95
Anzahl anwesende, stimmberechtigte Fördervereinmitglieder: 18
Teilnehmerquote: 19,0 %

Unter dem TOP 3 „Verschiedenes“ wurden noch zwei Vorschläge seitens des neuen 1. Vorsitzenden, Thomas Holz, diskutiert und von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Die Satzungsänderung wird nun unverzüglich einem Notar zur Prüfung und Freigabe sowie zur Hinterlegung im Vereinsregister beim Amtsgericht Remscheid zugeleitet. Details zur Satzungsänderung unten stehend.

Alles Weitere dann im Rahmen des nächsten Förderverein- und Trainer Treff im März diesen Jahres. Voraussichtlich nicht planmäßig am Do., 19.3., sondern am Do., 26.3. um 18.30 Uhr im Backhaus/ AHH. Info dazu folgt im Laufe der kommenden Woche.

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Satzungsänderung

bisher:
§ 2, Zweckbestimmung -> Abs. 2, Punkt 4
Ggf. weitere ideelle und materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der Förderung des Sports in der Handballjugend.

neu:
§ 2, Zweckbestimmung -> Abs. 2, Punkt 4 mit Satzergänzung
Ggf. weitere ideelle und materielle Unterstützung sowie unterstützende Maßnahmen zur Absicherung des Spielbetriebs der HGR Jugendteams zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der Förderung des Sports in der Handballjugend.

bisher:
§ 10 Vorstand -> Abs. 1 Textabsatz
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt.

neu:
§ 10 Vorstand -> Abs. 1 Textabsatz mit folgender Absatzergänzung/ Spezifizierung
Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder kommissarisch bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt; jedoch nicht länger als 6 Monate nach der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen. Spätestens mit dem Ablauf von 6 Monaten ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch den kommissarischen Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen einzuberufen mit dem Ziel, einen neuen Vorstand zu wählen oder, wenn dies nicht möglich ist, zu veranlassen, den Förderverein gemäß § 12 der Satzung aufzulösen.

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