Beitragsordnung für den Förderverein der Handballjugend der HG Remscheid e.V.
Als Download: Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
§ 3 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Dieser gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Der festgesetzte Beitrag wird jeweils zum 01.02. eines jeden Jahres erhoben und ist mit diesem Zeitpunkt fällig. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 4 Beitrag
(1)Der Beitrag beträgt 30,00€ pro Kalenderjahr. Die freiwillige Zahlung eines höheren Beitrags ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich angezeigt werden. Eine Reduktion auf den festgesetzten Mindestbeitrag kann zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erfolgen.
(2)Der Mitgliedsbeitrag wird durch SEPA-Mandat jährlich zum 01.03. vom Girokonto des jeweiligen Mitglieds abgebucht. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Über die bevorstehende Abbuchung werden die Mitglieder wenigstens sieben Tage vor Abbuchung per Mail informiert.
(3)Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
(4)Bei Eintritt im Laufe eines Jahres wird der Beitrag sofort fällig.
(5)Anfallende Gebühren aus Lastschriftrückgaben zahlt das Mitglied.
(6)Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50€ pro Mahnung gegenüber dem Mitglied erhoben.
(7)Bei Überweisungen sind im Verwendungszweck der Vor- und Nachnamen des Mitglieds anzugeben ebenso wie das Kalenderjahr, für welches die Beitragszahlung erfolgt (Bsp.: Max Mustermann, Jahresbeitrag (JJJJ)).
(8)Die Mitglieder sind verpflichtet dem Vorstand Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
§ 5 Befugnisse des Vorstands
(1)Diese Beitragsordnung kann bei dringender Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Etwaige Änderungsbeschlüsse sind der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
(2)In besonderen Härtefällen kann durch Vorstandsbeschluss von den Regelungen der Beitragsordnung abgewichen werden.
§ 6 Vereinskonto
Kontoinhaber: Förderverein der Handballjugend der HG LTG/HTV Remscheid e.V.
IBAN: DE82 3405 0000 0000 4000 28
BIC: WELADEDRXXX
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden als Zahlung nicht anerkannt.
§ 7 Spenden und Spendenbescheinigungen
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinsziele sind Spenden erwünscht. Spendenbescheinigungen werden in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen, spätestens aber am Jahresende gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt.
§ 8 Bekanntgabe
(1) Die Beitragsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung wird auf der Homepage zur Verfügung gestellt und ist den Mitgliedern so jederzeit zugänglich. Wird eine Änderung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen, wird sie umgehend in ihrer neuen Fassung auf die Homepage gestellt. Im Protokoll wird explizit auf sie verwiesen.
(2) Mitglieder, die dem Verein beitreten, finden die Beitragsordnung in ihrer jeweils aktuellen Form auf der Homepage. Sie ist damit für alle Mitglieder verbindlich.
§ 9 Gültigkeit
Die Beitragsordnung wurde am 26.06.2025 auf der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und tritt sofort in Kraft.

